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SG Hannover, 08.05.2014 - S 70 AS 3665/13 |
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Verfahrensgang
- SG Hannover, 08.05.2014 - S 70 AS 3665/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2015 - L 7 AS 563/14
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2015 - L 7 AS 212/14 Mit am 29. Oktober 2013 beim Sozialgericht Hannover (SG) eingegangenem Schriftsatz vom 28. Oktober 2013 erhob der Kläger unter der Anschrift H. in E. eine dort unter dem Aktenzeichen S 70 AS 3665/13 geführte Klage.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.03.2015 - L 7 AS 382/15 Die vom Kläger mit am 10. März 2015 eingegangenen Schreiben mit der Begründung einer fehlenden Wohnungseinrichtung, eines fehlenden Bewilligungsbescheids, einer fehlenden Grundsicherung, Hindernissen für den Prozesskostenhilfeantrag, einer fehlenden Prüfung von Beteiligungsrechten, der Nichtzulassung der Revision, des unzulässigen Anwaltserfordernisses vor dem Bundessozialgericht, der rechtswidrigen Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung ohne vorherige Ankündigung der Öffentlichkeit, gefälschter Sitzungsprotokolle, irreführender Erledigungsmitteilungen und fehlerhafter Rechtsmittelbelehrungen erhobene Anhörungsrüge nach § 178a Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (LSG) vom 27. Januar 2015 im Verfahren zum Aktenzeichen L 7 AS 563/14, mit dem die Berufung zurückgewiesen worden ist gegen einen Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hannover (SG) vom 8. Mai 2014 zum Aktenzeichen S 70 AS 3665/13, ist bereits aufgrund ihrer Subsidiarität gemäß § 178a Abs. 1 Nr. 1 SGG unzulässig und daher gemäß § 178a Abs. 4 Satz 1 SGG zu verwerfen.